Seitenbild

07.05.2021 - Auf ein Wort

In unserer Rubrik "Auf ein Wort" äußert sich der Vorstand der Baugenossenschaft "Freie Scholle" regelmäßig zur aktuellen Entwicklung der Wohnungswirtschaft sowie der hieraus resultierenden Auswirkungen auf unsere Genossenschaft.

Im Mai 2021 wurde ein neuer Beitrag veröffentlicht. Den aktuellen Beitrag sowie die Beiträge der Vorjahre können Sie unter Über uns / Auf ein Wort nachlesen.

Faire Mieten statt Renditen

Liebe Baugenossinnen, liebe Baugenossen,

seit einigen Tagen wird die Debatte um den Volksentscheid zur Zwangsenteignung von Wohnungsunternehmen von einem Streit darüber beherrscht, ob größere Wohnungsgenossenschaften auch mit der Enteignung ihrer Bestände rechnen müssen.

Der von der Initiative Mietenvolksentscheid e.V.  vorgelegte erste Beschlusstext lässt schon unterschiedliche Interpretationen zu: einerseits werden "Alle Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht gleich welcher Rechtsform, die Wohnungen über dieser Schwelle [von 3000 und mehr Wohnungen] in ihrem Bestand haben, … von der Vergesellschaftung erfasst", andererseits gehören Genossenschaften zu den Ausnahmen, wenn sie "bereits kollektives Eigentum der Bewohner*innenschaft sind, vermittelt über einen Verein oder nicht, sowie demokratisch verwaltet sind."

Klare Ansagen sehen anders aus!

Auch eine Genossenschaft braucht für ihre Existenzsicherung Gewinne, mit denen sie Rücklagen bildet, die sie wiederum später für größere, dann um einiges teurere Instandsetzungsmaßnahmen ihrer Wohnungsbestände verwenden kann. Ohne diese aus Gewinnen gespeiste Rücklagenbildung ist ein Überleben einer Genossenschaft gar nicht denkbar.

Die Beantwortung der Frage, inwieweit die Wohnungen der Genossenschaften "kollektives Eigentum der Bewohner*innenschaft" sind, wird juristisch wahrscheinlich auch nicht einfach zu klären sein, wenn eine Genossenschaft auch Mitglieder aufnimmt, die gar nicht bei der Genossenschaft wohnen, und eventuell auch gar nicht wohnen wollen, weil sie ihre Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft wie eine frühzeitige Versicherung gegen die Unwägbarkeiten des Wohnungsmarktes sehen.

Im zweiten Beschlusstext, über den voraussichtlich im September bei der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl auch abgestimmt wird, werden Genossenschaften als Ausnahmen nicht mehr genannt.

Da wir den Schwellenwert von 3000 Wohnungen nicht überschreiten, könnte jeder von uns sich beruhigt zurücklehnen; uns betrifft es ja nicht.

Doch scheint uns hier Vorsicht geboten. Auch beim sog. Mietendeckel schien es lange Zeit, dass Genossenschaften davon ausgenommen werden, sind es doch gerade die Genossenschaften, die als Säulen des sozialen Friedens immer dafür gesorgt haben, dass es auch Wohnungen zu fairen, bezahlbaren Preisen in der Stadt gab. Die Genossenschaften haben ihre Gewinnerzielungsabsichten dafür begrenzt, aber nie gänzlichst aufgegeben. Um den Mietendeckel dann “rechtlich” abzusichern, wurde vom Senat auf die Ausnahme Genossenschaften verzichtet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Gesetz für nichtig, also für von Anfang an ungültig erklärt hat, war so vernichtend, dass der Verdacht naheliegt, das Gesetz könnte planvoll so schlecht ausgestaltet gewesen sein, um bei der Bevölkerung eine breite Zustimmung für die Zwangsenteignung einsammeln zu können.

Gleiches könnte auch mit der Grenze von 3000 Wohnungen geschehen. Dann wäre selbst die „Freie Scholle“ im Enteignungsstrudel.

Doch droht auch hier abermals juristisches Ungemach. Nach einer erfolgreichen Volksabstimmung muss der Senat einen Gesetzentwurf vorlegen, den das Abgeordnetenhaus verabschiedet. Wenn es so weit überhaupt kommen sollte, werden sich die betroffenen Unternehmen mit großer Wahrscheinlichkeit mit aller Kraft gegen ein derartiges Gesetz wehren, denn auf Basis der zugrundeliegenden Grundgesetzklausel wurde noch nie eine Enteignung dieser Größenordnung vollzogen.

Diese Verfahren machen den Berliner Senat auf Jahre hinaus handlungsunfähig, muss er doch Geld für die Dauer der juristischen Verfahren für den Fall zurückhalten, dass er vor Gericht gewinnt und die Enteigneten eventuell auch noch höher entschädigen muss, als er es selbst geplant hat. Dass in der Zwischenzeit und auch nach einem endgültigen Urteil kein Geld für die Förderung preiswerter Neubauwohnungen zur Verfügung stehen kann, sei hier nur als Randnotiz erwähnt.

Wenn der Senat am Ende vor Gericht unterliegt und nicht enteignen darf, dann kann er bis dahin nichts für die Förderung von Neubauwohnungen tun, ist doch alles Geld für die Entschädigung der Enteigneten zurückzulegen.

Deshalb ist es wohl das Beste, wenn dem Senat (von welchen Parteien er nach der Wahl auch immer besetzt wird) dieser Handlungsdruck genommen wird, damit er sich auf ein erfolgversprechendes Konzept, die Förderung von vielen preiswerten Neubauwohnungen konzentrieren kann. Das kann der Senat genau dann, wenn die Enteignungsinitiative von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Helfen Sie dem Senat und schützen Sie Genossenschaften vor einer drohenden Enteignung, indem Sie der Initiative zur Zwangsenteignung Ihre Unterstützung verweigern.

Bleiben Sie gesund

Lidija Arndt & Hans-Jürgen Hube

Schollenfest

Das nächste Schollenfest findet
vom 30. August bis 1. September 2024 statt.

Es steht unter dem Motto:

"Schollenfest International"