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Denkmalschutz - Siedlung Tegel

Gemäß dem Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin DSchG Bln) vom 24. April 1995 ist die Siedlung "Freie Scholle" als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt worden.

Die genaue Eingrenzung des Ensembles ist im "Öffentlichen Verzeichnis der Denkmale in Berlin (Denkmalschutzliste)", veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin, Jg. 47, Nr. 23, vom 29.05.1997, bekannt gegeben.

Begründung des Denkmalschutzes

In der Begründung des Denkmalwertes der "Freien Scholle" wird auf die Geschichte der Gründung und Entwicklung unserer Genossenschaft, auf deren Gründer und Architekten und die Gestaltung der einzelnen Häuser und Wohnungen Bezug genommen. Die Mehrheit der baulichen Anlagen der Siedlung "Freie Scholle" ist denkmalwert gemäß § 2 Abs. 2 DSchG Bln wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen Bedeutung und wegen ihrer Bedeutung für das Stadtbild.

  • Ihre geschichtliche Bedeutung beruht darauf, dass sie eine der ältesten und größten genossenschaftlichen Siedlungen Berlins ist, deren Baubestand die Epoche vom Kaiserreich bis zum Nationalsozialismus über die Weimarer Republik widerspiegelt.

  • Ihre wissenschaftliche Bedeutung besteht darin, dass sie ein erstrangiges historisches und bauhistorisches Dokument für die wissenschaftliche Forschung darstellt, die sich erst jetzt intensiver mit Siedlungen von Genossenschaften und deren Reformvorstellungen im Siedlungs- und Wohnungswesen und in der Frage des Bodenbesitzes beschäftigt.

  • Ihre künstlerische Bedeutung beruht auf der architektonischen Gestaltung der einzelnen Bauten in Grund- und Aufriss wie auch in der städtebaulichen Gesamtanlage im Wandel der Entwicklung von der Jahrhundertwende bis in die 30-er Jahre. Herausragend in seiner Gestaltung ist der von Bruno Taut geplante Teil der Siedlung in seiner dem Neuen Bauen verpflichteten Formensprache und seiner typischen Farbgestaltung.

  • Ihre Bedeutung für das Stadtbild besteht darin, dass die Siedlung aufgrund ihrer Größe für sich ein eigenes Ortsbild darstellt, das den Bewohnern in seiner starken Differenziertheit stets eine erlebnisreiche Abwechslung und eine sichere Identifikation bietet.

  • Ziel von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die Erhaltung der kulturhistorischen bedeutenden Bausubstanz für die Nachwelt. Darum hat der Gesetzgeber grundsätzliche Regelungen zum Schutze des Kulturgutes getroffen, die im DSchG Bln festgelegt sind.

Wie weit geht der Denkmalschutz?

Der Denkmalschutz erstreckt sich auf

  1. die städtebauliche Anlage der Siedlung "Freien Scholle"
  2. das äußere Erscheinungsbild aller Bauten (mit Ausnahme der Wiederaufbauten der 50-er Jahre und des Neubaus von 1983)
  3. die Grundrissgliederung aller Bauten (mit Ausnahme der unter b in Klammern erwähnten Bauten)
  4. die wandfeste innere Ausstattung (Fenster, Türen, Treppen, Einbauschränke und -kammern aller Bauten mit Ausnahme der unter b in Klammern erwähnten Bauten)

Was muss beachtet werden?

Zum Schutze des Denkmals ist jede bauliche Veränderung an und in den Häusern und Wohnungen sowie in den Gärten und Grünanlagen denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für Maßnahmen, die baurechtlich genehmigungsfrei sind (z.B. Anstriche). Genehmigungen können nur vom Eigentümer, d.h. der Genossenschaft, vertreten durch den Vorstand, beantragt werden. Eine Genehmigungserteilung erfolgt durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes Reinickendorf.

Wer ohne Genehmigung Maßnahmen an einem Denkmal durchführt oder die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen oder Bedingungen nicht erfüllt, kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 Euro belegt werden.

Wir werden auch zukünftig unsere Mitglieder im Bereich der Siedlung Tegel über alle wichtigen Fragen und Entscheidungen zum Denkmalschutz so umfassend wie möglich und so oft wie erforderlich schriftlich informieren. Auch in der Sprechstunde stehen wir den Mitgliedern beratend zur Verfügung.

Wir bitten Sie, sich rechtzeitig mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob beabsichtigte Maßnahmen den Denkmalschutz berühren.

Die Erhaltung des Baudenkmals "Freie Scholle" liegt in unserem gemeinsamen Interesse.

Denkmal-Schilder

Seit Januar 2005 sind an einigen markanten Stellen in der Siedlung Tegel Schilder angebracht worden. Sie sind ca. 20 x 20 cm groß, bestehen aus Metall und zeigen ein blaues Rautenmotiv auf weißem Grund mit dem Schriftzug "Denkmal".

Viele kennen von Reisen, auch ins Ausland, diese Plakette. Es handelt sich um das Symbol der UNESCO, welches auf die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954) zurück zu führen ist.

Auf Initiative des Landesdenkmalrates hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 27. September 2001 den Senat aufgefordert zu prüfen, "wie denkmalgeschützte Anlagen und Bauten in Berlin einheitlich - gegebenenfalls durch Schilder oder Plaketten - gekennzeichnet werden können. Die Schilder sollen klein gehalten sein und nur knappe Informationen enthalten. Die Kennzeichnung soll in jedem Fall auf freiwilliger Basis erfolgen." Der damals zuständige Senator für Stadtentwicklung, Peter Strieder, konnte dem Abgeordnetenhaus berichten, dass die benötigten Gelder zur Herstellung und Verbreitung einer Erstauflage von 5000 Schildern bereitgestellt werden sollen.

Da sich die "Freie Scholle" immer zum Denkmalschutz bekannt hat, war keine Überredungskunst notwendig, um den Vorstand zu überzeugen, dass auch wir hier ein Zeichen setzen wollen.

Also achten Sie doch einmal beim nächsten Spaziergang durch unsere Siedlung auf die Plaketten. Sie finden sie an folgenden Gebäuden: Am Torbogen Schollenhof 1, Torbogen Schollenhof 6, Moränenweg 28, Waidmannsluster Damm 64, an der Seniorentagesstätte und am Restaurant "Schollenkrug".

Kosten sind unserer Baugenossenschaft nicht entstanden, da die Plaketten von einem Baugenossen gespendet wurden.