Es gibt aktuell einige Fragen aus der Bewohnerschaft zum Thema TV-Vertrag, die wir an dieser Stelle noch einmal aufgreifen möchten.
Zur Erinnerung: am 1. Dezember 2021 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-MoG) in Kraft, das neben zahlreichen Verbesserungen von Verbraucherrechten auch Auswirkungen auf den bisherigen Fernsehempfang hat. Zukünftig dürfen wir als Baugenossenschaft einen Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen und die automatische Bereitstellung wurde zum im Laufe des Jahres 2024 eingestellt.
Im Ergebnis bedeutet dies aber auch – dies war ein Ziel der Gesetzgebung – dass Sie als Bewohnerinnen und Bewohner frei sind, bei welchem Anbieter sie ein "TV-Signal-Versorgungsvertrag" abschließen.
In den Siedlungen der "Freien Scholle" gibt es historisch bedingt verschiedene Anbieter. Diese werden nach und nach ihr bisheriges Signal abschalten, da die Vertragsgestaltung nur noch mit jedem Haushalt individuell abgeschlossen werden muss.
ABER: In Einzelfällen erhalten Haushalte "Besuch" von Außendienstfirmen, die angeblich im Auftrag der Freien Scholle Zwecks Vertragsabschluss "an der Tür klingeln". An dieser Stelle stellt der Vorstand klar, dass die Baugenossenschaft niemanden beauftragen wird, "Fernsehverträge" abzuschließen! Die freie Vertragsgestaltung aller Haushalte beachten wir in jedem Fall!!
Stephan Greiner-Petter
Vorstandsmitglied