im Juni 2020
Liebe Baugenossinnen, liebe Baugenossen,
in den vergangenen Jahren hing an dieser Stelle regelmäßig ab Ende Mai die Einladung zur jährlichen Vertreterversammlung unserer Genossenschaft. Das ist in diesem Jahr anders, denn Ihre und die Gesundheit unserer Vertreter liegt uns am Herzen.
Nach der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin durften öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen bisher nicht stattfinden. Ausgenommen waren nur Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes mit bis zu 50 Personen. Dabei handelt es sich um Versammlungen, die der politischen Willensbildung dienen. Für alle anderen bestand noch bis zum 5. Juni ein Versammlungsverbot. Welche Regeln danach gelten sollten, war bislang unbekannt und hing von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Zwar wurden die Kontaktbeschränkungen in Berlin inzwischen bis zum 4. Juli verlängert, aber seit dem 2. Juni sind nach unserer bisherigen Einschätzung Veranstaltungen wie die Vertretersammlung der Genossenschaft unter Wahrung der notwendigen Hygienevorschriften wieder möglich.
Um ein mögliches Ansteckungsrisiko untereinander auf ein Minimum zu reduzieren, ist es nach wie vor notwendig, dass ein Abstand der Vertreter*innen und der weiteren Teilnehmer*innen untereinander von mindestens 1,50 m eingehalten werden muss. Dafür benötigen wir einen Raum, der mindestens 300 m² groß ist. Das Obergeschoss im Schollenkrug reicht hierfür nicht aus. Wir haben deshalb mit dem Bezirksamt Reinickendorf die Nutzung des Ernst-Reuter-Saals im Rathaus vereinbart.
Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich insgesamt?
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht regelt, dass abweichend von § 43 Abs. 7 Satz 1 GenG Beschlüsse der Mitglieder auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden können, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist. Wir wollen davon aber für die „Freie Scholle“ keinen Gebrauch machen, weil wir auf das persönliche Zusammentreffen der Vertreter zugunsten schriftlicher Umlaufbeschlüssen nicht verzichten wollen bzw. weil wir befürchten, dass viele Vertreterinnen und Vertreter an einer Vertreterversammlung mittels Videokonferenz nicht teilnehmen würden.
Deshalb werden wir die diesjährige Vertreterversammlung schweren Herzens verschieben und diese am Donnerstag, den 17. September 2020 nachholen, sofern die Gesetzeslage dies zu diesem Termin möglich macht. Eine Einladung erfolgt schon bald.
Bis dahin halten Sie sich bitte über das Mitgliederportal auf unserer Internet-Seite www.freiescholle.de auf dem Laufenden. Hier haben wir bereits einen Teil unserer Berichte veröffentlicht.
Bleiben Sie bitte gesund!
Mit baugenossenschaftlichem Gruß
Rainer Schmidt Lidija Arndt Hans-Jürgen Hube
Aufsichtsratsvorsitzender Vorstand Vorstand