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24.06.2020 - Jahresabschluss 2019 vom Aufsichtsrat festgestellt

Liebe Baugenossinnen, liebe Baugenossen,

die Corona-Krise hat dieses Jahr schon einiges durcheinandergebracht. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass auch die Vertreterversammlung verschoben wurde. Doch diese Verschiebung hat ihre Tücken: ausscheidende Mitglieder haben nach Gesetz und Satzung einen Anspruch auf Auszahlung ihres Geschäftsguthabens binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft, also bis spätestens zum 30. Juni. Die Auseinandersetzung muss unter Zugrundelegung der Bilanz erfolgen. Um den Jahresabschluss des vorhergehenden Jahres – also zum Stichtag des Ausscheidens der Mitglieder - festzustellen, soll die Vertreterversammlung nach Genossenschaftsgesetz und unserer Satzung in den ersten sechs Monaten des Jahres zusammentreten. Wegen der Corona-Krise wäre eine Vertreterversammlung nach dem 2. Juni theoretisch auch möglich gewesen, doch nur unter Beachtung der bekannten Abstandsregeln und strenger Hygiene-Vorschriften. Dafür ist ein Sitzungssaal notwendig, der deutlich größer als der im Dachgeschoss des Schollenkrugs ist. Hier bietet der Ernst-Reuter-Saal ausreichend Platz für 75 Vertreter, 9 Aufsichtsräte, zwei Vorstände und eine noch nicht bekannte Zahl notwendiger Helfer. Da darüber hinaus eine Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen zu beachten ist, hatten Aufsichtsrat und Vorstand bereits vor Verkündung der neuen Versammlungsfreiheit am 27. Mai beschlossen, die Vertreterversammlung auf den 17. September zu verschieben.

Durch eine Vertagung hätte wegen der fehlenden Feststellung des Jahresabschlusses 2019 allerdings die Gefahr bestanden, dass der Baugenossenschaft wegen verspäteter Auszahlung der Geschäftsguthaben Verzugszinsen und andere nachgewiesene Verzugsschäden berechtigt in Rechnung gestellt werden. Der Bundestag hat im Wissen um diese Problematik eine Regelung geschaffen, die ausnahmsweise die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 durch den Aufsichtsrat einer Genossenschaft zulässt. Der Aufsichtsrat hat mit sich gerungen, ob er den Jahresabschluss in den vorgegebenen Fristen feststellen soll oder dieses der Vertreterversammlung zustehende Recht auch von ihr wahrgenommen werden soll. Zur Abwendung der genannten Schadenspotentiale hat unser Aufsichtsrat bei zwei Gegenstimmen von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und den Jahresabschluss für 2019 festgestellt. Über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 58.748,32 € wird dann im September 2020 die Vertreterversammlung entscheiden.

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Beste Grüße

Lidija Arndt      Hans-Jürgen Hube

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