Seitenbild

Begrüßungsschreiben an die neuen Vertreter

Liebe Vertreterinnen und Vertreter,

Sie haben im vergangenen Jahr ein besonders Ehrenamt angenommen und werden in diesem Jahr das erste Mal in der neuen Zusammensetzung im Rahmen der Vertreterversammlung Ihr Amt ausüben dürfen.

Deutschland ist ein Ehrenamtsland. Egal ob als Blutspender, beim Vorlesen im Seniorenheim, beim Training im Sportverein oder bei der aktiven Hilfe im Naturschutz: Zeitspenden und Engagement zeigen ist Vielen eine wichtige Herzensangelegenheit. Ein Ehrenamt kann Erfüllung und eine tiefe innere Zufriedenheit bringen, macht Spaß und ist ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Gemeinwohls. Mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit rücken vor allem drei zentrale Begriffe in den Fokus: freiwillig, unentgeltlich und gemeinwohlorientiert. Laut Statista haben 2020 in Deutschland über 17 Millionen Menschen eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt! Vielen Dank, dass auch Sie zu den Millionen Menschen gehören, die sich engagieren!

Ehrenämter sind häufig in sozialen aber auch in wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern anzutreffen. Daher trifft man auch an verschiedenen Stellen einer Baugenossenschaft auf Ehrenämter. Zum einen in der Vertreterversammlung und im Aufsichtsrat, zum anderen in vielen sozialen Projekten, Arbeitsgruppen oder dem Beirat. An all diesen Stellen kann man sich gemeinwohlorientiert und im Sinne der Genossenschaft engagieren.

Aktuell hat die Freie Scholle ca. 5.700 Mitglieder, ca. 1.980 Verwaltungseinheiten und viele wohnungswirtschaftliche und energetische Themen abzubilden.

Laut § 43 a Genossenschaftsgesetzes (GenG) kann eine Genossenschaft mit einer Mitgliederzahl von mehr als 1.500 eine Vertreterversammlung einberufen. Das ist allein aus Platzgründen eine wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolle Handlungsweise.

Damit ersparen wir der Genossenschaft die Einberufung einer Generalversammlung mit der Herausforderung 5.700 Personen räumlich, finanziell und organisatorisch für die Ausübung Ihrer Mitgliederstimme einzuladen und zu beherbergen.

Im Rahmen der einmal im Jahr stattfindenden Vertreterversammlung können Sie daher, liebe Vertreterinnen und Vertreter, stellvertretend die Interessen der 5.700 Mitglieder und der Genossenschaft Ihr Ehrenamt unter der Berücksichtigung von § 31 – 37 der Satzung und § 43-48 GenG ausüben.

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses und der Verwendung des diesjährigen Bilanzgewinns können Sie „Genossenschaft“ aktiv mitgestalten.

In diesem Jahr beinhaltet die Tagesordnung noch ein weiteres Thema. Die Wahlen von ggf. drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern.

Der Aufsichtsrat ist ein weiteres ehrenamtliches und damit gemeinwohlorientiertes Gremium, deren Handlungsfelder in § 23 -30 der Satzung und § 36-41 GenG geregelt sind.

Hier noch zwei Hilfestellungen (Auszüge):

§ 36 Abs. 4 GenG

Bei einer Genossenschaft, …müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Genossenschaft tätig ist, vertraut sein; mindestens ein Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.

§ 26 Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates - Satzung
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben bei ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitgliedes einer Wohnungsgenossenschaft anzuwenden. Sie haben über alle vertraulichen Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft sowie der Mitglieder und Dritter, die ihnen durch die Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Im Übrigen gilt gemäß § 41 Genossenschaftsgesetz für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder § 34 Genossenschaftsgesetz sinngemäß.

Ihnen liebe Vertreterinnen und Vertreter obliegt die besondere (Auswahl-) Verantwortung für die Unabhängigkeit sowie die fachliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder.

Mitglieder des Aufsichtsrates könnte man auch als Förderer, Passmänner und Passfrauen des Vorstandes bezeichnen. Sie engagieren sich im Ehrenamt unter Einbringung ihrer Förderpotentiale für die Genossenschaft und somit solidarisch für das Gemeinwohl aller Mitglieder im Sinne der Genossenschaft nach Recht und Satzung. Im besten Falle bilden die Mitglieder des Aufsichtsrates einen Expertenrat, der viel Fachwissen z.B. aus den Bereichen der Wohnungswirtschaft, des Bilanzrechts oder wie aktuell - wichtig denn je - aus dem Energiesektor mitbringt.

Mit Ihrer unabhängigen Auswahl und Engagement leisten Sie stellvertretend für alle Mitglieder einen wichtigen Beitrag für die positive Entwicklung der Genossenschaft. Vielen Dank!

Der Vorstand

Unsere Kontaktdaten

Baugenossenschaft "Freie Scholle"
zu Berlin eG
Schollenhof 7
13509 Berlin (Tegel)
Telefon: (030) 43 80 00 0
Telefax: (030) 43 80 00 18
E-Mail: mail@freiescholle.de

Oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Vertreterwahl

Die nächste Vertreterwahl findet im Jahr 2027 statt.